Allgemeine Verkaufsbedingungen


NEWSON GALE

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen der Newson Gale („Newson Gale“) gelten für alle zwischen Newson Gale und dem jeweiligen Käufer („Kunde“) abgeschlossenen Verträge über den Verkauf und / oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“).

1.2. Abweichende, entgegenstehende und / oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die Newson Gale nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Newson Gale unverbindlich, auch wenn Newson Gale ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  1. Angebote / Vertragsschluss

2.1 Sämtliche Angebote von Newson Gale sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend und unverbindlich.

2.2 Angaben zu Lieferumfang, Aussehen, Materialspezifikationen, Maßen, Gewicht usw. in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften der Ware.

2.3 Eine Bestellung durch den Kunden gilt als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.

2.4 Sofern sich aus der Bestellung nichts Abweichendes ergibt, kann Newson Gale das Angebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbetätigung oder Lieferung der bestellten Ware annehmen.

  1. Lieferung

3.1 Ist keine abweichende Vereinbarung getroffen, liefert Newson Gale die Ware „ab Werk“.

3.2 Liefertermine, welche nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden.

3.3 In jedem Fall gelten Liefertermine oder Lieferfristen nicht als Fixgeschäfte.

3.4 Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über.

3.5 Im Falle von Werkleistungen tritt an die Stelle der Übergabe die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften.

3.6 Im Falle der Versendung der Ware geht die Gefahr – abweichend von vorstehender Ziffer 3.4 – bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den mit der Durchführung der Lieferung Beauftragten auf den Kunden über.

  1. Eigentumsvorbehalt

4.1 Newson Gale behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Vertrag vor.

4.2 Unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Zahlung der gesicherten Forderungen durch den Kunden weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Newson Gale unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware erfolgen oder drohen.

4.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Newson Gale berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und / oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Newson Gale ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Newson Gale diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4.4 Der Kunde ist befugt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und / oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

4.5 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Newson Gale als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Newson Gale Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche, wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

4.6 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in voller Höhe bzw., wenn Newson Gale gemäß vorstehender Ziffer 4.5 nur Miteigentum erworben hat, in Höhe des Miteigentumsanteils zur Sicherheit an Newson Gale ab. Newson Gale nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 4.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

4.7 Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde neben Newson Gale ermächtigt. Newson Gale verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Newson Gale bei Fälligkeit nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Newson Gale verlangen, dass der Kunde gegenüber Newson Gale die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offen legt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und die Schuldner (Dritte) über die Abtretung informiert.

4.8 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Newson Gale um mehr als 20 %, so wird Newson Gale auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

  1. Preise / Zahlungen

5.1 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise „ab Werk“ ohne Skonto und sonstige Nachlässe zzgl. etwaiger Transportkosten und Verpackungskosten sowie zuzüglich jeweils gültiger Verkehrsteuern (USt.), Zölle und sonstiger öffentlicher Abgaben. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

5.2 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- sowie Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit der jeweilige Anspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

  1. Mängelrüge und Gewährleistung

6.1 Die Ware ist unverzüglich nach Übergabe auf Mängel zu untersuchen. Offenkundige Mängel sind unverzüglich zu rügen. Nicht offenkundige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

6.2 Die gesetzliche Haftung von Newson Gale im Falle von Sach- und / oder Rechtsmängeln ist auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Ziffer 6.3 bleibt unberührt. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann Newson Gale nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder Ersatz liefern (Nachlieferung).

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für Newson Gale unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

6.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.

6.5 Für Schadensersatzansprüche des Kunden (einschließlich Folgeschäden und immaterieller Schäden) in Folge von Schlecht- oder Nichtleistung haftet Newson Gale ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 8.

  1. Rücksendung

7.1 Möchte der Kunde die Ware aufgrund eines Mangels an Newson Gale zurücksenden, so hat er unter Bezeichnung des geltend gemachten Mangels eine Rücksendenummer zu beantragen und diese der Ware beizufügen.

7.2 Rücksendungen ohne Rücksendungsnummer werden nicht angenommen, sondern auf Kosten des Käufers umgehend zurückgesandt.

7.3 Newson Gale wird die zurück gesendete Ware nach Erhalt prüfen und im Falle der Mangelhaftigkeit die gem. Ziffer 6 geschuldeten Maßnahmen ergreifen. Liegt ein Mangel nicht vor, so schuldet der Kunde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des in der Rechnung ausgewiesenen Netto-Kaufpreises.

  1. Haftung

8.1 Newson Gale haftet in Fällen vorsätzlicher Pflichtverletzung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 In Fällen grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Schadensersatzhaftung von Newson Gale auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3 Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (etwa einer solchen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade Newson Gale auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet Newson Gale nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Newson Gale keinen Vorsatz zu vertreten hat.

8.4 Die Haftung von Newson Gale wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.

8.5 Soweit nicht in den vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.4 abweichend geregelt, ist die Haftung von Newson Gale ausgeschlossen.

8.6 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und diesbezüglicher Kenntnis des Kunden. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 8; diese verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.

  1. Höhere Gewalt

9.1 Höhere Gewalt sowie Ereignisse und Umstände, deren Beeinflussung nicht in der Macht der Vertragspartner liegen (wozu insbesondere Verordnungen und Anordnungen von staatlichen Stellen, rechtmäßigen Streik und rechtmäßige Aussperrung gehören) entbinden, soweit und solange sie die Erfüllung des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise unmöglich machen, beide Vertragspartner insoweit von ihren Verpflichtungen.

9.2 Newson Gale wird auch dann von seiner Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes bei einem oder mehreren seiner Zulieferer eingetreten sind.

  1. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Teilunwirksamkeit

10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem Kunden und Newson Gale ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz von Newson Gale.

10.2 Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand Juli 2011

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